Neue Mindestlöhne seit 1. Januar 2010
Am 1. Januar 2010 ist die Mindestlohnverordnung für die Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst in Kraft getreten. Mit dem Inkrafttreten gilt in der Branche der Abfallwirtschaft und des Winterdienstes ein bundesweit einheitlicher Branchenmindestlohn von 8,02 Euro.
Am 18.12.2009 hat Bundesarbeitsministerin von der Leyen die entsprechende Verordnung erlassen. Der Tarifausschuss hatte den Mindestlohn einstimmig befürwortet. Somit wurden die Voraussetzungen für die Umsetzung nach dem AEntG geschaffen.
Hintergrund
Das Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) ermöglicht der Bundesarbeitsministerin, Tarifverträge für allgemeinverbindlich zu erklären, unabhängig von den grundsätzlichen Voraussetzungen des § 5 TVG. Somit kann die Bundesarbeitsministerin durch Rechtsverordnung in den Branchen des § 4 AEntG die Allgemeinverbindlichkeit eines Tarifvertrages erklären und damit Mindestlöhne in bestimmten Branchen gewährleisten. Voraussetzung ist allerdings ein entsprechender Antrag (§ 7 Abs. 1 AEntG) und die Einberufung eines Tarifausschusses (§ 7 Abs. 5 AEntG, § 5 Abs. 1 Satz 1 TVG).
Im Koalitionsvertrag zwischen Union und FDP wurde ein Veto-Recht jedes Ministers bezüglich neuer Mindestlohnverordnungen vereinbart. Bundeswirtschaftsminister Brüderle hatte hiervon Anfang Dezember Gebrauch gemacht, dieses Veto aber später zurückgezogen.
Patrick Esser, Institut für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht Köln (www.sozrecht.de)
| Mindestlohnverordnung Abfallwirtschaft und Winterdienst (18.12.2009) |
Verlag Dr. Otto Schmidt vom Donnerstag, 7. Januar 2010, Quelle: BMAS




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