Nachdem die Bundesregierung am 16.11.2011 ein Eckpunktepapier zur Ausarbeitung einer Pflegereform beschlossen hatte, hat das Gesundheitsministerium am 20.01.2012 einen Referentenentwurf veröffentlicht. Zentrale Punkte des Entwurfs sind die Neujustierung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs und die Finanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vorgelegt. Der Entwurf sieht auch Änderungen des ArbGG sowie des SGG vor. Die ursprünglich für den 20.10.2011 geplante zweite und dritte Lesung wurde abgesagt. Nach erneuter Ausschussberatung am 30.11.2011 konnte eine interfraktionelle Einigung erzielt werden. Am 15.12.2011 hat der Bundestag des Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses beschlossen.

Der Bundesrat hat am 10.02.2012 die Anrufung des Vermittlungsausschusses beschlossen.
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Neuorganisation des eigenständigen agrarsozialen Sicherungssystems beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht die Zusammenführung der Träger und des Spitzenverbandes vor. Am 16.01.2012 fand im Ausschuss die öffentliche Anhörung der Sachverständigen statt.

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf am 09.02.2012 entsprechend der Ausschussempfehlung beschlossen.
Das Land Nordrhein-Westfalen wird in der Bundesrats-Sitzung vom 16.12.2011 einen Gesetzentwurf zur Abstimmung stellen, der die Reform der geringfügigen Beschäftigung und die Bekämpfung illegaler Beschäftigung vorsieht. Der Entwurf sieht Änderungen im SGB IV und im NachwG vor.

Der Gesetzentwurf wird derzeit im Ausschuss des Bundesrates beraten.
Das Gesundheits- und das Justizministerium haben am 16.01.2012 einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten veröffentlicht.
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung diverser sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften vorgelegt. Betroffen sind neben dem SGB IV insbesondere das SGB III, das SGB VI und das Sozialgerichtsgesetz. Der Bundesrat hat am 8.07.2011 seine Stellungnahme beschlossen. Bundestag und Bundesrat haben den Gesetzentwurf am 01.12.2011 bzw. am 16.11.2011 in der Beschlussfassung des Ausschusses beschlossen.

Das Gesetz wurde am 29.12.2011 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt im Grundsatz (vgl. Art. 23) zum 01.01.2012 in Kraft.
Nachdem das Bundesministerium für Gesundheit hat einen Referentenentwurf zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung veröffentlicht hatte, hat die Bundesregierung am 03.08.2011 einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen.. Die Bundesregierung reagiert damit auf Probleme bei der ärztlichen Versorgung im ländlichen Bereich. Bundestag und Bundesrat haben den Gesetzentwurf in der Beschlussfassung des Ausschusses am 01.12.2011 bzw. am 16.12.2011 beschlossen.

Das Gesetz wurde am 28.12.2011 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt im Grundsatz (vgl. Art. 15) zum 01.01.2012 in Kraft.
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zu umfangreichen Änderungen im SGB III vorgelegt. Ziel des Gesetzentwurfs ist eine erhöhte Effektivität diverser Arbeitsmarktinstrumente, aber auch strukturelle Einsparungen bei der Bundesagentur für Arbeit. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf am 23.09.2011 gemäß der Beschlussempfehlung des Ausschusses in veränderter Form angenommen. Nachdem der Bundesrat am 14.10.2011 den Vermittlungsausschuss angerufen hatte, haben Bundestag und Bundesrat die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses am 24. bzw. 25.11.2011 angenommen.

Das Gesetz wurde am 27.12.2011 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt im Grundsatz (vgl. Art. 51) zum 01.04.2012 in Kraft.
Die Bundesregierung hat im März 2011 einen Gesetzentwurf zur besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zur Ressortabstimmung beschlossen, nachdem Bundesfamilienministerin Schröder zuvor einen entsprechenden Referentenentwurf veröffentlicht hatte. Das Inkraftreten einer entsprechenden Regelung ist für den 1.01.2012 geplant. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf am 09.06.2011 an den Familienausschuss überwiesen. Bundestag und Bundesrat haben den Gesetzentwurf in der Ausschussfassung am 20.10.2011 bzw. am 25.11.2011 beschlossen.

Das Gesetz wurde am 13.12.2011 im Bundesgesetzblatt verkündet und wird zum 01.01.2012 in Kraft treten.
Das Land Berlin hat am 14.10.2011 im Bundesrat einen Entschließungsantrag vorgelegt, der die gesetzliche Verankerung des Informantenschutzes für Arbeitnehmer vorschlägt. Der Bundesrat hat diesen Entschließungsantrag abgelehnt.
Nachdem das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz mit Wirkung zum Mai 2011 entsprechend der Leiharbeitsrichtlinie angeglichen, zur Verhinderung von Missbrauch überarbeitet und anlässlich der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit um eine Lohnuntergrenze erweitert wurde, folgen in einem weiteren Änderungsgesetz entsprechende Vorschriften zu Überwachung und Sanktionen hinsichtlich der Lohnuntergrenze. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf am 26.05.2011 beschlossen. Der Bundesrat hat am 17.06.2011 zugestimmt. Das Gesetz wurde am 29.07.2011 im Budnesgesetzblatt verkündet und zum 30.07.2011 in Kraft getreten.
Die Bundesregierung hat sich auf die Einstellung des ELENA-Verfahrens verständigt. Ein Gesetzentwurf soll demnächst vorgelegt werden. Zum 1. Januar 2010 startete das elektronische Entgeltnachweisverfahren "ELENA". Arbeitgeber wurden damit verpflichtet, Lohn- und Gehaltsdaten ihrer Arbeitnehmer an die ZSS (Zentrale Speicherstelle) zu übermitteln. Ab 2012 sollte das papiergebundene Bescheinigungswesen durch ELENA u.a. für Arbeitslosen-, Wohn- und Elterngeld endgültig ersetzt werden. Mit Inkrafttreten des ELENA-Verfahrens hatte die Kritik hinsichtlich des Datenschutzes stets zugenommen.
Die Bundesregierung hatte Ende 2010 von einer Arbeitsgruppe das Jugendarbeitsschutzgesetz auf möglichen Änderungsbedarf überprüfen lassen. Der nun vorgestellte Abschlussbericht der Arbeitsgruppe kommt zu dem Ergebnis, dass kein unmittelbarer gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.
Nachdem am 1.05.2010 neue Verordnungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Kraft getreten waren, hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Zuständigkeiten im Rahmen dieser neuen Vorordnungen konkretisiert. Das Gesetz wurde am 28.06.2011 im Bundesgesetzblatt verkündet.
Die Bundesregierung hat am 15.12.2010 einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie 2009/38/EG über Europäische Betriebsräte beschlossen. Die Richtlinie löst die bisher geltende Richtlinie 94/45/EG ab und muss von den Mitgliedsstaaten bis zum 5.06.2011 umgesetzt werden. Der vorliegende Entwurf sieht eine Erweiterung des EBRG von 1996 vor. Das Gesetz wurde am 17.06.2011 im Bundesgesetzblatt verkündet und am Folgetag in Kraft getreten.
Die Bundesregierung hat am 15.12.2010 einen Gesetzentwurf des BMAS zur Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung beschlossen. Vorausgegangen waren ein Diskussionsentwurf (Juni 2010) sowie ein Referentenentwurf (September 2010). Zweck des Gesetzentwurfs ist, die Richtlinie 2008/104/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19.11.2008 über Leiharbeit in das nationale Recht umzusetzen und dem missbräuchlichen Einsatz von Leiharbeitverhältnissen entgegenzuwirken. Insbesondere soll verhindert werden, dass Arbeitnehmer entlassen werden und beim gleichen Arbeitgeber oder innerhalb des gleichen Konzerns als Leiharbeitnehmer zu schlechteren Arbeitsbedingungen beschäftigt werden (Drehtür Effekt). Im Ausschussverfahren wurde der Gesetzentwurf zudem um eine Lohnuntergrenze erweitert. Das Gesetz wurde am 29.04.2011 im Bundesgesetzblatt verkündet.
Das Bundesinnenministerium hat am 25.08.2010 den Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes vorgelegt. Das Kabinett hat diesen Entwurf sogleich beschlossen. Vorausgegangen war eine monatelange Diskussion, nachdem das Innenministerium Referentenentwürfe im Mai 2010 und in überarbeiteter Fassung im Juni 2010 veröffentlicht hatte. Am 23.05.2011 fand eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen im Ausschuss stattgefunden.

Am 07.09.2011 wurde der aktuelle Sachstand in sog. Formulierungsvorschlägen zusammengefasst.
Die Bundesregierung hat anlässlich der Aussetzung der Wehrpflicht und dem damit verbundenen Wegfall des Zivildienstes ein Gesetz zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes vorgelegt. Der Bundesrat hat am 11.02.2011 seine Stellungnahme zum Gesetzentwurf beschlossen. Im Ausschussverfahren des Bundestages wurde der Gesetzentwurf geringfügig verändert.

Das Gesetz wurde am 2.05.2011 im Bundesgesetzblatt verkündet.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales im Bundestag hat am 11.04.2011 eine öffentliche Anhörung zu Gesetzentwürfen der Opposition durchgeführt, die eine Streichung des § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB vorsehen.

Der Bundestag hat beide Gesetzentwürfe am 27.10.2011 abgelehnt.
Anpassung der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der Sozialhilfe an das Urteil des BVerfG vom 9.2.2010. Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinder und Schüler als Gutschein; Änderung des Anpassungsmechanismus des Regelbedarfs; Möglichkeit der regionalen Festlegung der Angemessenheit von Kosten für Unterkunft und Heizung durch Rechtsverordnung; bessere Koordinierung von Sozialleistungen. Am 25.02.2011 haben Bundstag und Bundesrat die Beschlussempfehlung des Vermittungsausschusses beschlossen.

Am 29.03.2011 wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 12 v. 29.03.2011, S. 453 ff.) verkündet und tritt teilweise rückwirkend zum 1.01.2011, im Übrigen zum 1.04.2011 in Kraft. Ebenfalls rückwirkend zum 1.01.2011 tritt das Siebte Gesetz Gesetz zur Änderung des SGB II (§ 46 Abs. 6 SGB II) betreffend der Finanzierung der Grundsicherung in Kraft (BGBl. I Nr. 12 v. 29.03.2011, S. 452).
Der Bundestag ist am 24.03.2011 der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt und hat einen Gesetzentwurf der SPD-Fraktion, einen Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke sowie einen entsprechenden Antrag der Fraktion B'90/Grüne abgelehnt.
Die Länder Rheinland-Pfalz und Berlin haben in der Sitzung des Bundesrates vom 24.09.2010 einen Entschließungsantrag eingebracht, der die Revision der Entsenderichtlinie zum Ziel hat. Die Länder reagieren damit auf entsprechende Urteile des EuGH. Die SPD-Fraktion hatte am 1.07.2010 einen entsprechenden Antrag im Bundestag eingebracht. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat diesen Antrag am 11.02.2011 abgelehnt.
Förderung der beruflichen Ausbildung benachteiligter Jugendlicher: Ausbildungsbonus bis 6.000 Euro für die Schaffung zusätzlicher betrieblicher Ausbildungsplätze; individuelle Unterstützung beim Übergang in die Berufsausbildung durch eine Berufseinstiegsbegleitung; Förderung einer Zweitausbildung mit Berufsausbildungsbeihilfe.
Fortentwicklung des Kinderzuschlags: Ausweitung des Kreises der Anspruchsberechtigten durch Absenkung der Mindesteinkommensgrenze auf 600,- Euro für Alleinerziehende und 900,- Euro für Paare; Absenkung der Abschmelzrate für Erwerbseinkommen von 70 auf 50 %.
Novellierung des Wohngeldgesetzes - Anhebung der Wohngeld-Tabellenwerte um 8 %; Einbeziehung der Heizkosten in die zu berücksichtigende Miete; Fortentwicklung des wohngeldrechtlichen Haushaltsbegriffs; Entfall der Baualtersklassen in der Miethöchstpreistabelle.
Organisationsreform in der gesetzlichen Unfallversicherung zur Verbesserung von Wirtschaftlichkeit und Effizienz: Reduzierung der Anzahl gewerblicher Berufsgenossenschaften auf 9; präzisierte Regelungen zur Zuständigkeitsabgrenzung; Neuregelung des Lastenausgleichs zwischen den Trägern; Stärkung der Prävention mit einer "Gemeinsamen deutschen Arbeitsschutzstrategie" zwischen Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern.
Festsetzung des Beitragssatzes in der GKV mit dem Start des Gesundheitsfonds zum 01.01.2009 - der allgemeine Beitragssatz liegt künftig bei 15,5 %, der allgemeine ermäßigte Beitragssatz bei 14,9 %.
Weiterentwicklung der Gesundheitsreform 2007 - Insolvenzfähigkeit der Krankenkassen, Aufhebung der Altersgrenze für Vertragsärzte, Neuregelung der Vergabebestimmungen.
Förderung behinderter Menschen durch Unterstützte Beschäftigung - Leistungen zur individuellen betrieblichen Qualifizierung direkt auf dem Arbeitsplatz; Berufsbegleitung nach Aufnahme einer regulären sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.
Verschärfte Maßnahmen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit - Sofortmeldung bei Aufnahme einer Beschäftigung; Mitführungs- und Vorlagepflicht von Personaldokumenten; Übermittlung von Einwohnermeldedaten an die Deutsche Rentenversicherung.